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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.2 Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Nehmen Beschäftigte bei der [Firma] einen örtlich unzumutbaren Arbeitsplatz an, kann das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer von drei Jahren - gerechnet ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsel des Arbeitsplatzes - nicht aus dringenden betrieblichen Gründen (§ 1 Abs. 2 KSchG) gekündigt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590
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