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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.2 |
Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 |
| Nehmen Beschäftigte bei der [Firma] einen örtlich unzumutbaren Arbeitsplatz an, kann das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer von drei Jahren - gerechnet ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Wechsel des Arbeitsplatzes - nicht aus dringenden betrieblichen Gründen (§ 1 Abs. 2 KSchG) gekündigt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /590 |
| Textauszug 17 von 19 | « vorheriger | nächster » |