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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.2 |
Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing
Es gibt hierzu 19 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 |
| Die [Firma] wird insgesamt 100 voll- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern an den Standorten [...] eine auf ein Jahr befristete Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung anbieten. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben ausschließlich die Möglichkeit der Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit um 20 % bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung um 10 % (80/90-Regelung). Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben die Möglichkeit der Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Verringerung der Vergütung im entsprechenden Verhältnis ihrer Teilzeitbeschäftigung zu der 80/90-Regelung für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer Teilzeitbeschäftigung von 50 % kann unter Berücksichtigung der 80/90 Regelung in eine Teilzeitbeschäftigung mit 40 % Arbeitszeit und 45 % Vergütung wechseln). |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /708 |
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