Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.2 Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing

Es gibt hierzu 19 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2008
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund der in dieser Vereinbarung beschriebenen Betriebsänderung von der [Firma] auf die [Firma] [Ort] übergegangen ist, haben innerhalb von vier Jahren nach diesem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses das Recht, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zur [Firma] zurückzukehren, wenn
- ihr Arbeitsverhältnis durch einen Erwerber wirksam betriebsbedingt gekündigt und diese Wirksamkeit durch erstinstanzliches Urteil bestätigt wurde sowie der Arbeitnehmer hierüber einen Nachweis erbringt oder
- ihnen vom Erwerber im Wege einer wirksamen Änderungskündigung nach § 2 KSchG ein Arbeitsplatz angeboten wird, der mit dem bisherigen nicht vergleichbar und/oder in unzumutbarer Entfernung gem. der BAG-Rechtsprechung von ihrem Arbeitsort [...] oder dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort entfernt ist, wobei hierfür Voraussetzung ist, dass zwischen dem jeweiligen Arbeitnehmer und Erwerber im Zeitraum zwischen Übergang des Arbeitsverhältnisses und Ausspruch der Änderungskündigung kein anderer Arbeitsort vereinbart wurde.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /623
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