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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 |
| Neben der Möglichkeit der Ausnutzung eines "unbezahlten Urlaubes" (mind. 3 Monate, max. 1 Jahr) unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten kann auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die "Elternzeit" um mind. ein Jahr bis zu 3 weiteren Jahren verlängert werden. Der Rückkehrzeitpunkt muss fest vereinbart werden. Diese Verlängerung muss in diesem Jahr beginnen. Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter behalten für den Verlängerungszeitraum ihren/seinen Beschäftigungsanspruch analog zur Regelung hinsichtlich der Elternzeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /442 |
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