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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass ab 2003 grundsätzlich keine bezahlten Überstunden geleistet werden sollen. Außerdem wird die "Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit" wie folgt eingeschränkt: Ausnahmsweise anfallende Mehrarbeit, die auf das Lebensarbeitszeitkonto übertragen werden soll, muss vor Beginn der Mehrarbeit vom Vorgesetzten in der Personalabteilung beantragt und zusätzlich durch Vorstand und Betriebsrat genehmigt werden. Nicht genehmigte Mehrarbeitsstunden sind nicht auf das Lebensarbeitszeitkonto übertragbar und können auch nicht anderweitig vergütet werden. Durch diese Maßnahme wird die Erhaltung von fünf Arbeitsplätzen ermöglicht. Ab 01. Januar 2003 wird die persönliche Arbeitszeit wieder durch Stempeluhren erfasst. Dies gilt nicht für die vom Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten vertretenen Mitarbeiter. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /210 |
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