Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.3 Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003
Das jeweilige Verbundunternehmen wird die zuständigen Betriebsräte regelmäßig in den Monatsgesprächen über die Anzahl der bezahlten Überstunden in den einzelnen Abteilungen oder vergleichbaren Einheiten unterrichten. Fallen über einen Zeitraum von drei Monaten mehr als 60 bezahlte Überstunden pro Monat in einer Abteilung oder einer vergleichbaren Einheit an, so hat der Arbeitgeber die Schaffung zusätzlicher Stellen, die den zukünftigen Anfall bezahlter Überstunden verhindern, mit dem zuständigen Betriebsrat zu beraten.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451
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