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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Mitarbeiter, die nicht von den einbezogenen Maßnahmen betroffen sind, können gegen Zahlung der Abfindungsleistungen nach diesem Sozialplan (§ 6 Ziffern 4 bis 6) ausscheiden, wenn die Voraussetzungen eines Ringtausches erfüllt sind: - Ein Mitarbeiter macht seinen Arbeitsplatz (durch Aufhebungsvereinbarung) für einen Mitarbeiter frei, dessen Arbeitsplatz betriebsbedingt aufgrund der einbezogenen Maßnahmen entfällt und dem kein nach diesem Sozialplan zumutbarer Arbeitsplatz angeboten werden kann. - Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz entfällt, muss für den freigemachten Arbeitsplatz geeignet sein. - Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz entfällt, ist mit dem Wechsel auf den freigemachten Arbeitsplatz einverstanden. Wird das Begehren eines Mitarbeiters auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zurückgewiesen, so werden auf Antrag beider Mitarbeiter die zuständigen örtlichen Betriebsparteien mit dem Ziel einer Einigung verhandeln. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /517 |
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