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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 |
| Auf der Basis der tarifvertraglichen "Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung" (i. d. F. der Ergänzung der Verhandlungen vom 28.5.2003) wird für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 die Arbeitszeit aller Mitarbeiter/innen um 5,0 % auf bis zu 31 Stunden reduziert. [...] Weitergehende kollektive Arbeitszeitverkürzungen bis zu wöchentlich 31 Stunden sind darüber hinaus in einzelnen organisatorischen Einheiten im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen durch freiwillige Betriebsvereinbarungen im Rahmen dieses Sozialplans zulässig. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /339 |
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