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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.3 Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2003
Auf der Basis der tarifvertraglichen "Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung" (i. d. F. der Ergänzung der Verhandlungen vom 28.5.2003) wird für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 die Arbeitszeit aller Mitarbeiter/innen um 5,0 % auf bis zu 31 Stunden reduziert. [...] Weitergehende kollektive Arbeitszeitverkürzungen bis zu wöchentlich 31 Stunden sind darüber hinaus in einzelnen organisatorischen Einheiten im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen durch freiwillige Betriebsvereinbarungen im Rahmen dieses Sozialplans zulässig.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /339
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