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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 0 |
| In den Bereichen 1 bis 6 [...] und im Bereich Admin [...] kann dies erreicht werden, indem Arbeitnehmer, die vergleichbare Arbeitsplätze innehaben, von denen einer oder mehrere entfallen sollen, ihre Arbeitszeit in der folgenden Weise reduzieren: Die Arbeitszeitvolumina aller vergleichbaren Arbeitsplätze, jedoch ohne den entfallenden, werden addiert (= verbleibendes Volumen nach Arbeitsplatzfortfall) und dann durch die summierten Arbeitszeitvolumina aller betroffenen Mitarbeiter einschließlich desjenigen Mitarbeiters, dessen Arbeitsplatz entfällt, dividiert (= Volumen vor Arbeitsplatzfortfall). Daraus ergibt sich ein Bruch, mit dem die Regelarbeitszeit für alle Betroffenen multipliziert wird. Das gerundete Ergebnis ergibt sodann die neue Regelarbeitszeit für jeden Betroffenen. Entfällt im Bereich nicht nur ein einziger Arbeitsplatz, sondern mehrere gleichwertige Arbeitsplätze, so ist entsprechend zu verfahren. [...] Allen betroffenen Arbeitnehmern wird der Abschluss eines Änderungsvertrages mit der neu errechneten Stundenzahl als Regelarbeitszeit und einer entsprechend verminderten Vergütung angeboten mit Wirksamkeitsdatum ab Ablauf der für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfrist. Im Einvernehmen kann auch ein früheres Wirksamkeitsdatum vorgesehen werden. Alle übrigen Arbeitsbedingungen bleiben unverändert. [...] Der betroffene Mitarbeiter kann das Angebot ablehnen. Nimmt er es an, so geschieht dies unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung im Rechtssinne), dass mindestens 90 % der Betroffenen, also die im Bereich vergleichbaren Mitarbeiter, wobei Teilzeitkräfte mit einem entsprechenden Bruchteil berücksichtigt werden, das Angebot annehmen. Wird das vorgenannte Quorum von 90 % überschritten, so ändern sich auch für diejenigen Mitarbeiter, die das Angebot abgelehnt haben, die Anstellungsverträge in Bezug auf die wöchentliche Regelarbeitszeit und die Vergütung in entsprechender Weise. [...] 7. Wird das Quorum nach Absatz 3 nicht erreicht, werden die Änderungsangebote hinfällig. Der Versuch, die anstehende Entlassung durch Arbeitszeitreduzierung zu vermeiden, gilt als gescheitert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entlassung unter Berücksichtigung der kündigungsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /329 |
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