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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 |
| Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz durch Kündigung nicht bedroht ist, können zur Vermeidung von Entlassungen eine individuelle Reduzierung ihrer Arbeitszeit anbieten. Wenn diese Reduzierung nach Prüfung der betrieblichen Umsetzungsfähigkeit realisiert wird, erhalten diese Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /210 |
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