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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 2007 |
| Zum Abbau von weiteren MK [Mitarbeiterkapazitäten] werden zusätzlich verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung und -gestaltung genutzt. Insbesondere werden unbefristet beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf deren Wunsch und im Einvernehmen mit dem Betriebsrat attraktive Teilzeitangebote unterbreitet, sofern, soweit und solange die von den jeweiligen Leitern der betreffenden Organisationseinheiten zu überprüfenden betrieblichen Anforderungen die Wahrnehmung bestimmter Arbeitsaufgaben in Teilzeit zulassen. Hierzu wird Folgendes vereinbart: Reduzierung der AZ [Arbeitszeit] mit finanziellem Anreiz Jeder Mitarbeiter kann nach seinen individuellen Bedürfnissen entscheiden, auf wie viel Wochenarbeitsstunden er seine Arbeitszeit - ggf. auch befristet - reduzieren möchte (individuelle Wahlarbeitszeit). Um hierfür einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, werden durch Teilzeit gekürzte Regelentgelte anteilig aufgestockt. Hiervon sollen möglichst viele Mitarbeiter Gebrauch machen. Dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten weiterhin das Angebot, auf freiwilliger Basis ihre Arbeitszeit gegen Zahlung einer Abfindung auch dauerhaft zu reduzieren. Auch hiervon sollen möglichst viele Mitarbeiter Gebrauch machen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /520 |
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