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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008 |
| Individuelle Teilzeit Wenn ein/e Mitarbeiterin seine/ihre individuelle Arbeitszeit um mindestens 7 Stunden pro Woche (auf 32 Std.) reduziert und dadurch zum Erreichen der MAK [Mitarbeiterkapazitäten]-Abbau-Zahl beiträgt, genießt er/sie für die Laufzeit dieser Vereinbarung einen individuellen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /516 |
| Textauszug 8 von 18 | « vorheriger | nächster » |