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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.3 Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2008
Individuelle Teilzeit
Wenn ein/e Mitarbeiterin seine/ihre individuelle Arbeitszeit um mindestens 7 Stunden pro Woche (auf 32 Std.) reduziert und dadurch zum Erreichen der MAK [Mitarbeiterkapazitäten]-Abbau-Zahl beiträgt, genießt er/sie für die Laufzeit dieser Vereinbarung einen individuellen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /516
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