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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.3 |
Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1999 |
| Durch die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen vermindert sich das individuelle Arbeitszeitvolumen und ist dadurch geeignet, Arbeitsplätze zu sichern. Weiterhin soll die Teilzeitarbeit die Möglichkeiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung und deren Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe flexibel gestalten. Die [Firma] wird alles tun und nichts unterlassen, um bis zum 30.09.1999 eine Betriebsvereinbarung Teilzeit abzuschließen. Eine Projektgruppe unter Beteiligung des Betriebsrats wird bis zum 31.08.1999 die dafür notwendigen Regularien erarbeiten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /128 |
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