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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.4 |
Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens
Es gibt hierzu 22 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Möbelhersteller 2003 |
| [Die Firma] verpflichtet sich, mit der IG Metall einen Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrag, in Form eines Haustarifvertrages, abzuschließen. Inhalte sollen sein: - Arbeitszeitverkürzung bei Vollzeit von 35 Stunden auf 30 Stunden (Teilzeit dementsprechend, bis zum Erreichen der Sozialversicherungsgrenze) ohne Lohn-Gehaltsausgleich - Entfallen der tariflichen Sonderzahlung 13. Monatseinkommen, Rückzahlung dieser Sonderzahlung unter zu vereinbarenden Bedingungen - Verteilung des zusätzlichen Urlaubsgeldes auf die monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen - Standortplanung - Strukturmaßnahmen. Ziel des Tarifvertrages soll die Sicherung der Beschäftigung [...] sein. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /374 |
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