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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.6 |
Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 |
| Geht die Initiative für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der Bank aus, so ist mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zunächst ein Personalgespräch zu führen, in dem zu erläutern ist, warum eine Weiterbeschäftigung in der Bank aus betriebsbedingten Gründen nicht erfolgen kann. Dieses Gespräch ist den Betroffenen mindestens 5 Arbeitstage zuvor anzukündigen. Der Betriebsrat wird zeitgleich mit dem/der Mitarbeiter/in informiert. Die Bank wird ein schriftliches Angebot unterbreiten, an das sie für eine zweiwöchige Bedenkzeit der betroffenen Mitarbeiter/innen gebunden ist. Die Bank wird die Mitarbeiter/innen für die Einholung der erforderlichen arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrechtlichen Auskünfte im erforderlichen Umfang von der Arbeit bei Fortzahlung der Bezüge freistellen. Sofern diese Auskünfte aus einem von dem/der Mitarbeiter/in nicht zu vertretenden Grunde innerhalb der o. g. 2-Wochen-Frist nicht erlangt werden können, verlängert sich diese Frist bis zum Erhalt der not-wendigen Auskünfte. [...] Der Betriebsrat wird vor Vertragsschluss über den Entwurf des Aufhebungsvertrages informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /300 |
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