Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.6 Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003
Geht die Initiative für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der Bank aus, so ist mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zunächst ein Personalgespräch zu führen, in dem zu erläutern ist, warum eine Weiterbeschäftigung in der Bank aus betriebsbedingten Gründen nicht erfolgen kann. Dieses Gespräch ist den Betroffenen mindestens 5 Arbeitstage zuvor anzukündigen. Der Betriebsrat wird zeitgleich mit dem/der Mitarbeiter/in informiert.
Die Bank wird ein schriftliches Angebot unterbreiten, an das sie für eine zweiwöchige Bedenkzeit der betroffenen Mitarbeiter/innen gebunden ist. Die Bank wird die Mitarbeiter/innen für die Einholung der erforderlichen arbeitsmarkt- und sozialversicherungsrechtlichen Auskünfte im erforderlichen Umfang von der Arbeit bei Fortzahlung der Bezüge freistellen. Sofern diese Auskünfte aus einem von dem/der Mitarbeiter/in nicht zu vertretenden Grunde innerhalb der o. g. 2-Wochen-Frist nicht erlangt werden können, verlängert sich diese Frist bis zum Erhalt der not-wendigen Auskünfte. [...] Der Betriebsrat wird vor Vertragsschluss über den Entwurf des Aufhebungsvertrages informiert.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /300
Textauszug 12 von 16 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen