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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.6 Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 1995
Wenn Aufhebungsverträge abgeschlossen werden sollen, sind die betroffenen Arbeitnehmer vor Vertragsunterzeichnung dem Betriebsrat bekanntzumachen, damit dieser Gelegenheit hat, die Betroffenen anzuhören. Dem Betriebsrat sind Kopien der unterzeichneten Aufhebungsverträge mit dem Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter vorzulegen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /225
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