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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.6 |
Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Im Falle betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird bei der Berechnung der Abfindung gemäß dieser Ziff. ein pauschaler Abschlag in Höhe von 12,5 % des sich dabei ergebenden Endbetrages vorgenommen. In diesen Fällen wird die Zahlung der Abfindung mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703 |
| Textauszug 3 von 16 | « vorheriger | nächster » |