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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.3 Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
1.3.6 Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge

Es gibt hierzu 16 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013
Im Falle betriebsbedingter Beendigungskündigungen wird bei der Berechnung der Abfindung gemäß dieser Ziff. ein pauschaler Abschlag in Höhe von 12,5 % des sich dabei ergebenden Endbetrages vorgenommen. In diesen Fällen wird die Zahlung der Abfindung mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /703
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