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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.6 |
Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge
Es gibt hierzu 16 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 |
| Erklärt sich ein Mitarbeiter bereit, statt eines von den Personalmaßnahmen gemäß § 1 betroffenen Mitarbeiters sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich oder durch Eigenkündigung zu beenden, so erhält er alle Leistungen nach Maßgabe dieses Sozialplans, während eine Kündigung des betroffenen Mitarbeiters aus Gründen, die infolge der hier geregelten Maßnahmen ausgesprochen wurde, zurückgenommen wird. Dies gilt jedoch nur, soweit a) beide Mitarbeiter in derselben Abteilung arbeiten oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen, b) die Erklärung, für einen betroffenen Mitarbeiter ausscheiden zu wollen, innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Sozialplans oder dem Zugang der Kündigung des betroffenen Mitarbeiters erfolgt und c) dem Ausscheiden des sich bereit erklärenden Arbeitnehmers nach Ansicht der Geschäftsleitung keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die einen Verbleib dieses Mitarbeiters im Unternehmen erfordern. Darüber hinaus muss der betroffene Mitarbeiter mit dieser Lösung einverstanden sein. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /290 |
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