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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.7 |
Outplacement- und Transfermaßnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Jeder Mitarbeiter, dem betriebsbedingt gekündigt wird, oder der einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag abschließt, hat ab diesem Zeitpunkt für max. 6 Monate Anspruch auf Outplacementleistung durch ein professionelles Beratungsunternehmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /517 |
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