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| 1.3 | Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen |
| 1.3.7 |
Outplacement- und Transfermaßnahmen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallverarbeitung 2009 |
| Leistungen [...] gem. § 216b SGB III [...] wird im Anschluss an die Maßnahmen im Vorfeld entsprechend dieses Vertrages eine Transfergesellschaft [...] (nachstehend TG) gründen und betreiben. Die TG beginnt zum 1. September 2009 und dauert maximal zwölf Monate je Beschäftigtem. Während der Laufzeit der TG werden die Beschäftigten vor Ort durch [...] Betreuer persönlich beraten. Der Betreuer übernimmt die Vermittlungsarbeit gegenüber dem Beschäftigten und unterstützt ihn bei seinen Bewerbungsbemühungen. Die Laufzeit der befristeten Übernahme in die TG beträgt für alle Beschäftigten gemäß dieser Vereinbarung 12 Monate, längstens jedoch bis zur individuell frühestmöglichen Rentenbezugsberechtigung ohne Abschläge. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens erhält der Beschäftigte die Hälfte der für ihn kalkulierten, noch nicht verbrauchten Remanenzkosten (Anlage 3) als Einmalzahlung [...]. Zu diesem Zweck verpflichtet sich [...], diesen Beschäftigten, die zum Übertritt in die TG bereit sind, einen 3-seitigen Vertrag anzubieten und mit ihnen abzuschließen, der unter anderem folgende Inhalte hat: - Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Kalenderjahr, - Entgeltfortzahlungsanspruch ab Eintritt in die TG, - Recht des Beschäftigten zum vorzeitigen Ausscheiden, - Recht auf Ruhen des Arbeitsverhältnisses/Rückkehrrecht. [...] [...] obliegt es, Transferkurzarbeitergeld für alle in die TG übernommenen Beschäftigten einschließlich der damit zusammenhängenden antrags-, finanz- und abrechnungstechnischen Verfahren zu beantragen und abzurechnen. [...] Die Übernahme der Beschäftigten in die TG dient auch dazu, die Beschäftigten beruflich weiterzubilden, um ihre Vermittlungschancen in neue Arbeitsverhältnisse zu verbessern. [...] ist daher verpflichtet, im Rahmen der [...] zur Verfügung gestellten Mittel Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, sofern diese im Hinblick auf den Qualifizierungsstand des Beschäftigten und/oder den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Dabei kann sich [...] der Hilfe qualifizierter Weiterbildungseinrichtungen bedienen. Für jeden Beschäftigten, der in die TG übertritt, wird zu diesem Zweck [...] eine entsprechende Summe zur Verfügung gestellt. Ein individueller Anspruch auf Qualifizierung der in die TG übergetretenen Beschäftigten besteht indes nicht. [...] übernimmt die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie die Personalverwaltung für die übernommenen Beschäftigten." |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /530 |
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