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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.4 Auswahlrichtlinien und Namenslisten
1.4.1 Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2009
Namensliste/Ausspruch der Kündigungen/§ 102 BetrVG
Die Parteien haben eine Sozialauswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Dabei wurden soziale Gesichtspunkte, eine ausgewogene Personalstruktur des Betriebes und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen der Arbeitnehmer in die Bewertung einbezogen. Die zu kündigenden Arbeitnehmer ergeben sich aus der Anlage zu diesem Interessenausgleich (Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG).
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /575
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