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| 1.4 | Auswahlrichtlinien und Namenslisten |
| 1.4.1 |
Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 |
| Die nachfolgenden Kriterien (Punkteschema) werden berücksichtigt: - Lebensalter (für jedes angefangene Lebensjahr); 1 Punkt - Betriebszugehörigkeit (für jedes angefangene Jahr); 2 Punkte - Unterhaltspflichten (je unterhaltsberechtigte Person); 4 Punkte - Schwerbehinderung (50 GdB); 5 Punkte - darüber hinaus je 10 GdB über 50 GdB; 2 Punkte - aktive Einbindung in die Pflege pflegebedürftiger naher Familienangehöriger (§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz); dem pflegebedürftigen Kind gleichgestellt sind Kinder, für die eine dauerhafte und spezielle Betreuung aufgrund erheblicher gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen erforderlich ist; 6 Punkte - selbst genutzte Immobilie (Eigentum); 3 Punkte - schulpflichtige Kinder (je Kind); 2 Punkte. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /685 |
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