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| 1.4 | Auswahlrichtlinien und Namenslisten |
| 1.4.1 |
Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1993 |
| Es besteht Einvernehmen, dass unmittelbar nach dem Abschluss dieser Vereinbarung Gespräche zwischen den Parteien über Verfahren und Maßstäbe der Sozialauswahl aufgenommen und bis zum 11.4.97 abgeschlossen werden. Im Anschluss daran werden mit den zuständigen Betriebsräten Gespräche darüber aufgenommen, welchen AN betriebsbedingt zu kündigen ist. Als Ergebnis dieser Gespräche werden entsprechende Listen i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG erstellt. Für den Fall der Einigung werden diese Listen als Bestandteil dieser Vereinbarung anerkannt und als Anlage beigefügt. Das Zustandekommen dieser Listen ist weder Bedingung für die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung noch für die Einleitung und Umsetzung personeller Maßnahmen durch den Arbeitgeber. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /68 |
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