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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.4 Auswahlrichtlinien und Namenslisten
1.4.1 Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004
Es besteht Einigung darüber, dass die bisherigen Erläuterungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Namensliste im Rahmen des Interessenausgleichs die förmliche Information des Betriebsrates nach § 102 BetrVG ersetzen. Der Betriebsrat erklärt, dass das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen durchgeführt ist und dass er dem Ausspruch von Kündigungen ausschließlich gegenüber den in der als Anlage 1 beigefügten Namensliste bezeichneten Mitarbeitern nicht widerspricht. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist damit abgeschlossen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /473
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