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| 1.4 | Auswahlrichtlinien und Namenslisten |
| 1.4.1 |
Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 |
| Es besteht Einigung darüber, dass die bisherigen Erläuterungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Namensliste im Rahmen des Interessenausgleichs die förmliche Information des Betriebsrates nach § 102 BetrVG ersetzen. Der Betriebsrat erklärt, dass das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen durchgeführt ist und dass er dem Ausspruch von Kündigungen ausschließlich gegenüber den in der als Anlage 1 beigefügten Namensliste bezeichneten Mitarbeitern nicht widerspricht. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist damit abgeschlossen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /473 |
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