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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.4 Auswahlrichtlinien und Namenslisten
1.4.1 Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012
In Bezug auf die geplante Stellenreduzierung wird eine Sozialauswahl zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern durchgeführt. Die Sozialauswahl wird innerhalb der jeweiligen Vergleichbarkeitsgruppen des Betriebs gemäß Ziff. 3.3.1 getroffen. Es werden die Auswahlrichtlinien und das Punktesystem gemäß Ziff. 3.3.2 angewandt. Die aus der Namenliste (Anlage 1) ersichtlichen Arbeitnehmer erhalten eine Beendigungskündigung. Die Betriebsparteien sind sich einig, dass Ziff. 3.3 dieses Interessenausgleichs als Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG abgeschlossen wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /677
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