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| 1.4 | Auswahlrichtlinien und Namenslisten |
| 1.4.1 |
Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 |
| Auswahlkriterien Die tarifliche Findungskommission wird bei ihren Beratungen und Entscheidungen die tariflich auch zwischen den Parteien vereinbarte Auswahlrichtlinie zugrunde legen. Die nachfolgenden Kriterien (Punkteschema) werden berücksichtigt: - Lebensalter (für jedes Lebensjahr); 1 Punkt - Betriebszugehörigkeit (für jedes Jahr); 2 Punkte - Unterhaltspflichten (je unterhaltsberechtigte Person); 4 Punkte - Schwerbehinderung (50 GdB); 5 Punkte - darüber hinaus je 10 GdB über 50 GdB 2 Punkte - aktive Einbindung in die Pflege pflegebedürftiger naher Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Großeltern, Onkel, Tante); 6 Punkte - selbst genutzte Immobilie (Eigentum); 3 Punkte - schulpflichtige Kinder (je Kind); 2 Punkte. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /709 |
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