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| 1.5 | Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten |
| 1.5.1 |
Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010 |
| Die Betriebsparteien haben ergänzend zu dieser Erklärung vereinbart, dass abweichend von den Bestimmungen von § 111 BetrVG bereits bei einer geplanten bzw. einer angekündigten Personalanpassung von mehr als 7,5 % der Belegschaft des Betriebes [...] eine Betriebsänderung angenommen werden soll. In einem solchen Fall ist in Anwendung der §§ 111 bis 113 BetrVG ein Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren durchzuführen. Diese Erklärung gilt unabhängig von der Laufzeit dieser Vereinbarung im Übrigen für angekündigte Personalanpassungen bis zum 31.12.2011. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /585 |
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