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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.5 Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
1.5.1 Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2010
Die Betriebsparteien haben ergänzend zu dieser Erklärung vereinbart, dass abweichend von den Bestimmungen von § 111 BetrVG bereits bei einer geplanten bzw. einer angekündigten Personalanpassung von mehr als 7,5 % der Belegschaft des Betriebes [...] eine Betriebsänderung angenommen werden soll. In einem solchen Fall ist in Anwendung der §§ 111 bis 113 BetrVG ein Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren durchzuführen. Diese Erklärung gilt unabhängig von der Laufzeit dieser Vereinbarung im Übrigen für angekündigte Personalanpassungen bis zum 31.12.2011.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /585
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