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| 1.5 | Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten |
| 1.5.1 |
Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2010 |
| [Die Firma] unterliegt durch die Neugründung der Firma dem Sachverhalt, die ersten 4 Jahre keiner Sozialplanpflicht nachzukommen. [Die Firma] wird ihre Verhandlungs- und Gestaltungsmacht aber dahingehend ausüben, dass [die Firma] rechtsverbindlich gegenüber den auf sie übergehenden Arbeitnehmern auf die Befreiung der Sozialplanpflicht (bei 20 % der Mitarbeiter, mind. 6 betroffene Mitarbeiter) nach § 112a Abs. 2 BetrVG verzichtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /618 |
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