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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.5 Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
1.5.1 Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2010
Ändert sich der Dienstsitz freigestellter Betriebsratsmitglieder im Rahmen des Projekts [...], kann das Betriebsratsmitglied unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der Interessen der Belegschaft an einer effektiven Arbeitnehmervertretung einseitig erklären, wo sein Dienstsitz an einem der Standorte ab Umsetzung der Zielstruktur ist. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass zumindest ein freigestelltes Mitglied des GemBR am Standort [der Firma] seinen Dienstsitz nimmt.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /614
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