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| 1.5 | Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten |
| 1.5.1 |
Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Börse/Makler 2013 |
| Freistellung von Mitgliedern des Betriebs rates und des Wirtschaftsausschusses Die Parteien sind sich darüber einig, dass sichergestellt werden muss, dass der GBR, die örtlichen Betriebsräte und der Wirtschaftsausschuss die jeweiligen Aufgaben im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den Teil-Interessenausgleichen und dem Sozialplan ordnungsgemäß wahrnehmen können. Aus diesem Grund gewährt [die Firma] zusätzlich zu den bestehenden Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern ab Unterzeichnung dieses Rahmen-Interessenausgleichs folgende Freistellungen: Ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses wird bis zum 14.06.2013 freigestellt. Jeweils ein Mitglied der Betriebsräte in [Ort], [Ort] und [Ort] wird bis zum 30.06.2013 freigestellt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /692 |
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