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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.6 Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
1.6.1 Zeitpunkt und Umsetzung

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2002
Arbeitgeberseitige Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge werden erst dann unter Beachtung der gesetzlichen Arbeitnehmer-Schutzrechte ausgesprochen, wenn neben diesem Interessenausgleich auch eine Einigung über einen Sozialplan erzielt wurde.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /284
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