Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.8 Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
1.8.1 Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2002
Sollten im Geschäftsjahr 2002/2003 weitere betriebsbedingte Kündigungen erforderlich werden, deren Anzahl nicht zu einem Interessenausgleich/Sozialplan verpflichtet, besteht Einigkeit darüber, dass auch in diesen Fällen vorliegender Interessenausgleich mit Sozialplan angewendet wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /393
Textauszug 1 von 2 nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen