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| 1.9 | Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs |
| 1.9.1 |
Absicherung der Verbindlichkeit
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2010 |
| Die Gesellschaft und der Betriebsrat stellen klar, dass sämtliche Regelungen dieser Betriebsvereinbarung die Rechtsqualität einer Betriebsvereinbarung haben, auch wenn sie inhaltlich einem Interessenausgleich zuzurechnen wären. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /706 |
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