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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.9 Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
1.9.1 Absicherung der Verbindlichkeit

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2010
Die Gesellschaft und der Betriebsrat stellen klar, dass sämtliche Regelungen dieser Betriebsvereinbarung die Rechtsqualität einer Betriebsvereinbarung haben, auch wenn sie inhaltlich einem Interessenausgleich zuzurechnen wären.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /706
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