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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.9 Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
1.9.1 Absicherung der Verbindlichkeit

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1996
Arbeitgeberin und Betriebsrat sind sich einig, dass die Regelungen dieses Interessenausgleichs im Verhältnis der Betriebspartner zueinander verbindlichen Charakter haben und wechselseitige Rechte und Pflichten begründen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /8
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