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Alle Rechte vorbehalten
| 1.9 | Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs |
| 1.9.1 |
Absicherung der Verbindlichkeit
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1996 |
| Arbeitgeberin und Betriebsrat sind sich einig, dass die Regelungen dieses Interessenausgleichs im Verhältnis der Betriebspartner zueinander verbindlichen Charakter haben und wechselseitige Rechte und Pflichten begründen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /8 |
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