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| 1.10 | Personalplanung und Qualifizierung |
| 1.10.1 |
Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2009 |
| Die [Firma] verpflichten sich, den Betriebsrat in die Personalplanung rechtzeitig einzubeziehen. Mittelfristig ist eines der obersten Ziele der Personalplanung die Vermeidung zukünftiger betriebsbedingter Kündigungen, indem rechtzeitig alternative Arbeitsplätze geprüft, zukünftiger Personalbedarf ermittelt und notwendige Qualifizierungsmaßnahmen (§§ 96 ff. BetrVG) den Beschäftigten angeboten und auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /575 |
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