http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.10 | Personalplanung und Qualifizierung |
| 1.10.1 |
Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 |
| Das Unternehmen wird denjenigen Mitarbeitern, die in Bereichen mit erkennbarem Personalüberhang beschäftigt sind, dann Qualifizierungs-/Weiterbildungsangebote unterbreiten, wenn der Einsatz des Mitarbeiters in einem anderen Bereich des Verbundes in Betracht kommt. Das Verfahren richtet sich nach den folgenden Absätzen. Es wird eine paritätisch besetzte Weiterbildungskommission eingerichtet. Diese wird aus je drei von dem Unternehmen bzw. dem Konzernbetriebsrat zu benennenden Mitgliedern gebildet. Die Weiterbildungskommission nimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende Aufgaben wahr: - Feststellung des Weiterbildungsbedarfs, - Planung der erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen, - Festlegung der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen, - Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen, - Überwachung der Weiterbildungsmaßnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /451 |
| Textauszug 11 von 12 | « vorheriger | nächster » |