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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.10 Personalplanung und Qualifizierung
1.10.1 Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002
Quantitative Personalplanung
Der Arbeitgeber erstellt bis zum 30.09.2000 einen Gesamtplan der quantitativen Personalentwicklung im Bereich der Bestandsverwaltung. Für die Funktionsbereiche außerhalb der Bestandsverwaltung strebt der Arbeitgeber an, entsprechende Pläne bis 30.06.2001 aufzustellen. Alle Pläne werden dem Betriebsrat unmittelbar nach Fertigstellung übergeben. Die Pläne stellen die Entwicklung bis zum 31.12.2004 dar. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt der Arbeitgeber jährlich eine revidierte Soll/Ist-Planung zum Dezember eines jeden Jahres zu erstellen. Die Pläne werden abteilungsweise aufgestellt und Stellen, Funktionen und - später, sobald bekannt - Stelleninhaber sind enthalten.
Systematische Grundlagen des Plans sind:
- Erwartete Markt- bzw. Geschäftsentwicklung
- Personalwirksame Unternehmensziele allgemeiner Natur
- Personalwirksame Produktivitätssteigerungen
Qualitative Personalplanung
Der Arbeitgeber entwickelt eine Qualifikationsplanung für die betroffenen Funktionsbereiche in drei Stufen der Konkretisierung:
- Funktionsplan mit Stellenzahlen
- Zuordnung Funktion und Mitarbeiter
- Qualifikationsplan (Wer benötigt ab wann welche Qualifikation?).
Die Planung soll sich an den Qualifikationsanforderungen orientieren, die sich aus den geplanten Maßnahmen [...] ergeben. Die Endtermine für die Vorlage o. g. Planungsdaten ergeben sich aus den Meilensteinen der Projekte für die Einrichtung der Softwaresysteme sowie der Umstrukturierung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /166
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