Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

1.10 Personalplanung und Qualifizierung
1.10.1 Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung

Es gibt hierzu 12 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Elektro 2002
Geschäftsführung und Betriebsrat stimmen darüber überein, dass die künftigen Strukturveränderungen mit veränderten Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter/innen verbunden sein werden und auf diese Veränderungen durch geeignete und rechtzeitige Weiterbildungsmaßnahmen zu reagieren ist.
Hierzu gehören:
- Weiterbildungsmaßnahmen, die sich aus dem Bedarf der Firma im Rahmen der Personalentwicklungsplanung ergeben
- Weiterbildungsmaßnahmen, die sich aus den Weiterbildungsinteressen der Mitarbeiter/innen zur Sicherung und Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen ergeben
- Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten Ausbildungs-, Fortbildungsabschluss (z. B. als Facharbeiter, Meister oder Techniker) führen.
Zur Verbesserung der Strukturen auf allen Führungsebenen wird eine Qualifizierung dieses Personenkreises im Sinne von moderner Menschenführung angestrebt. Zur Erfassung des Qualifizierungsbedarfs soll eine Bestandsaufnahme über die vorhandenen Qualifikationen aller Beschäftigten durchgeführt werden. Dabei werden auch Wünsche zur Teilzeitarbeit abgefragt. Eine vereinbarte Rückzahlung von Weiterbildungskosten ist nicht wirksam, wenn den Beschäftigten betriebsbedingt gekündigt wird.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /470
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