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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2003 |
| Anspruch auf einen Grundbetrag haben nur Mitarbeiter des Unternehmens, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 40. und dem 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier beträgt der Grundbetrag 2000 € Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 45. und dem 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier beträgt der Grundbetrag 3000 € Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 50. und dem 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier beträgt der Grundbetrag 3000 € Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Lebensalter liegt zwischen dem vollendeten 50. und dem 60. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier beträgt der Grundbetrag 4000 € Es besteht eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das 60. Lebensjahr ist vollendet zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier beträgt der Grundbetrag 3000 €. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /282 |
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