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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2004
Jeder Mitarbeiter, bei dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge der Betriebsänderung durch Arbeitgeberkündigung, durch Aufhebungsvertrag oder durch vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigung erfolgt, erhält, soweit er nicht einen zumutbaren Arbeitsplatz abgelehnt hat, für den Verlust des Arbeitsplatzes und zur Milderung der damit verbundenen sozialen Härten eine Abfindung nach folgender Formel:
+ 2 Grundgehälter (Grundgehalt x Faktor x Betriebszugehörigkeit x 0,85) = Abfindung.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /663
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