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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2009
Arbeitnehmer, die seit dem 01.07.2009 in unmittelbarer Folge der Betriebsänderung eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten (Phase 2) haben und infolge dieser Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine Abfindung. Der Faktor beträgt 1,0 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Die Kappungsgrenze A beträgt 75 % des durch den Arbeitnehmer bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Altersrente noch erwerbbaren fiktiven Gesamtbruttoeinkommens (Kappungsgrenze A), die Kappungsgrenze B beträgt 300.000,00 Euro; es gilt diejenige Kappungsgrenze mit dem niedrigeren Wert.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /580
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