http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2009 |
| Arbeitnehmer, die seit dem 01.07.2009 in unmittelbarer Folge der Betriebsänderung eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten (Phase 2) haben und infolge dieser Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten eine Abfindung. Der Faktor beträgt 1,0 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Die Kappungsgrenze A beträgt 75 % des durch den Arbeitnehmer bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Altersrente noch erwerbbaren fiktiven Gesamtbruttoeinkommens (Kappungsgrenze A), die Kappungsgrenze B beträgt 300.000,00 Euro; es gilt diejenige Kappungsgrenze mit dem niedrigeren Wert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /580 |
| Textauszug 2 von 54 | « vorheriger | nächster » |