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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 |
| Der Divisor beträgt, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 50 - ab Vollendung des 25. Lebensjahres 42,5 - ab Vollendung des 45. Lebensjahres 35 - ab Vollendung des 55. Lebensjahres 37 - ab Vollendung des 56. Lebensjahres 39 - ab Vollendung des 57. Lebensjahres 41 - ab Vollendung des 58. Lebensjahres 43 - ab Vollendung des 59 bis zur Vollendung des 60 Lebensjahres 45. Anspruchsberechtigte Mitarbeiter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten [...] eine Abfindungszahlung nach folgender Tabelle: - Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 4 Bruttomonatsentgelte - Ab Vollendung des 61. Lebensjahres 3 Bruttomonatsentgelte - Ab Vollendung des 62. Lebensjahres 2 Bruttomonatsentgelte - Ab Vollendung des 63. Lebensjahres 1 Bruttomonatsentgelt. Werden sich hierbei unbillige Härtefälle (mehr als 12 Monate Arbeitslosengeld vor frühestmöglichem Rentenanspruch) ergeben, werden Betriebsrat und [Firma] nach angemessenen Lösungen suchen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /465 |
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