Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005
Der Divisor beträgt,
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 50
- ab Vollendung des 25. Lebensjahres 42,5
- ab Vollendung des 45. Lebensjahres 35
- ab Vollendung des 55. Lebensjahres 37
- ab Vollendung des 56. Lebensjahres 39
- ab Vollendung des 57. Lebensjahres 41
- ab Vollendung des 58. Lebensjahres 43
- ab Vollendung des 59 bis zur Vollendung des 60 Lebensjahres 45.
Anspruchsberechtigte Mitarbeiter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten [...] eine Abfindungszahlung nach folgender Tabelle:
- Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 4 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 61. Lebensjahres 3 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 62. Lebensjahres 2 Bruttomonatsentgelte
- Ab Vollendung des 63. Lebensjahres 1 Bruttomonatsentgelt.
Werden sich hierbei unbillige Härtefälle (mehr als 12 Monate Arbeitslosengeld vor frühestmöglichem Rentenanspruch) ergeben, werden Betriebsrat und [Firma] nach angemessenen Lösungen suchen.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /465
Textauszug 20 von 54 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen