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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002 |
| Die Abfindung errechnet sich nach folgender Formel: Gesamtpunktzahl/65 × effektives Brutto-Bemessungsentgelt. Die Gesamtpunktzahl besteht aus der addierten Summe der nachstehenden Einzelpositionen: a) Betriebszugehörigkeit je vollendetem Monat 2 Punkte. Unterbrechungen von bis zu 1 Jahr sind unwirksam b) Lebensalter je vollendetem Lebensjahr bis zum 39. Lebensjahr 4 Punkte ab dem 40. bis zum 49. Lebensjahr 5 Punkte ab dem 50. bis zum 55. Lebensjahr 6 Punkte c) je unterhaltsberechtigtes Kind 20 Punkte (soweit kindergeldberechtigt) d) bei 50 % Erwerbsminderung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplanes 20 Punkte Für weitere 10 % ebenfalls 20 Punkte e) Alleinstehend mit Kind 20 Punkte. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /424 |
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