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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2002
Die Abfindung errechnet sich nach folgender Formel: Gesamtpunktzahl/65 × effektives Brutto-Bemessungsentgelt. Die Gesamtpunktzahl besteht aus der addierten Summe der nachstehenden Einzelpositionen:
a) Betriebszugehörigkeit je vollendetem Monat 2 Punkte. Unterbrechungen von bis zu 1 Jahr sind unwirksam
b) Lebensalter je vollendetem Lebensjahr
bis zum 39. Lebensjahr 4 Punkte
ab dem 40. bis zum 49. Lebensjahr 5 Punkte
ab dem 50. bis zum 55. Lebensjahr 6 Punkte
c) je unterhaltsberechtigtes Kind 20 Punkte (soweit kindergeldberechtigt)
d) bei 50 % Erwerbsminderung zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Sozialplanes 20 Punkte
Für weitere 10 % ebenfalls 20 Punkte
e) Alleinstehend mit Kind 20 Punkte.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /424
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