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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Möbelhersteller 2003 |
| Maßgeblich für die Berechnung des Lebensalters und der Betriebszugehörigkeit ist die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Lebensalter ist die Zahl der Tage zwischen Geburt und rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses dividiert durch 365,2. Betriebszugehörigkeit ist die Zahl der Tage zwischen Tag des Eintritts ins Unternehmen und rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses dividiert durch 365,2. Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit werden entsprechend dem MTV behandelt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /440 |
| Textauszug 26 von 54 | « vorheriger | nächster » |