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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 |
| Die Betriebszugehörigkeit ist die Zahl der vollendeten Monate der Unternehmenszugehörigkeit, dividiert durch 12. Das anzusetzende Lebensalter ist die Zahl der vollendeten Lebensmonate dividiert durch 12. Als Betriebszugehörigkeit in diesem Sinne zählen die Zeiten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Gesellschaft der [...] Gruppe oder einem Rechtsvorgänger einer der Gesellschaften. Ebenfalls berücksichtigt werden Zeiten, die ausdrücklich vertraglich anerkannt worden sind oder die infolge eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB zu berücksichtigen sind. Stichtag für die Ermittlung der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters ist der Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /517 |
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