http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 |
| Als Bemessungsgrundlage für die Abfindungsberechnung dient das monatliche Bruttoentgelt des letzten Abrechnungsmonats vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das monatliche Bruttoentgelt setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Bestandteilen der laufenden regelmäßigen Bezüge zusammen: - Tarifentgelt - AT-Gehalt - Abfederung aus Bonus alt - Pauschalvergütung - Erschwernispauschalen 3 % und 5 % - Vertreter-/Ausbildungsbeauftragtenzulage - Entgeltsicherung auf Dauer - Entgeltsicherung auf Zeit - Konstante Schichtzulage (10 %) - Arbeitsmarktzulage - Zuschläge (50 % des Durchschnittswertes der letzten 12 Monate vor Festlegungsdatum; Brutto-Betrag) - Konstante Bereitschaftsdienst-/Sicherheitsdienstpauschale. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /465 |
| Textauszug 29 von 54 | « vorheriger | nächster » |