Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005
Als Bemessungsgrundlage für die Abfindungsberechnung dient das monatliche Bruttoentgelt des letzten Abrechnungsmonats vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das monatliche Bruttoentgelt setzt sich aus nachfolgend aufgeführten Bestandteilen der laufenden regelmäßigen Bezüge zusammen:
- Tarifentgelt
- AT-Gehalt
- Abfederung aus Bonus alt
- Pauschalvergütung
- Erschwernispauschalen 3 % und 5 %
- Vertreter-/Ausbildungsbeauftragtenzulage
- Entgeltsicherung auf Dauer
- Entgeltsicherung auf Zeit
- Konstante Schichtzulage (10 %)
- Arbeitsmarktzulage
- Zuschläge (50 % des Durchschnittswertes der letzten 12 Monate vor Festlegungsdatum; Brutto-Betrag)
- Konstante Bereitschaftsdienst-/Sicherheitsdienstpauschale.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /465
Textauszug 29 von 54 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen