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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 |
| Als Brutto-Monatsbetrag ist der Betrag anzusehen, der 1/12 der Jahresbezüge des letzten Kalenderjahres entspricht. Zur Ermittlung der Jahresbezüge wird das dem/der Mitarbeiter/in zuletzt zustehende steuerpflichtige Jahresbrutto unter Anrechnung sämtlicher Sonderzulagen und unter Einschluss des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Dienstwagens zugrunde gelegt. Zwischenzeitliche Tariferhöhungen werden bei der Ermittlung der Jahresbezüge zeitanteilig berücksichtigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /241 |
| Textauszug 30 von 54 | « vorheriger | nächster » |