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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 1997 |
| Bei Teilzeitkräften mit mindestens 15 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, die während ihrer Dienstzeit überwiegend Vollzeit gearbeitet haben, wird mindestens ihr letztes Vollzeiteinkommen als Bemessungsbasis zugrunde gelegt, wenn die Teilzeitbeschäftigung vor nicht mehr als drei Jahren vor dem Austrittstermin begonnen worden ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /42 |
| Textauszug 33 von 54 | « vorheriger | nächster » |