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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

2.1 Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
2.1.1 Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle

Es gibt hierzu 54 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2003
Beschäftigte, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, vorher aber Zeiten der Vollbeschäftigung wahrgenommen haben, erhalten eine Abfindung, bei der die Voll- und Teilzeitbeschäftigungszeiten der letzten 36 Monate jeweils anteilig bei der Ermittlung der Abfindung berücksichtigt werden.
HBS-Datenbank-Nr: 100300 /375
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