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| 2.1 | Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes |
| 2.1.1 |
Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle
Es gibt hierzu 54 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2003 |
| Beschäftigte, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, vorher aber Zeiten der Vollbeschäftigung wahrgenommen haben, erhalten eine Abfindung, bei der die Voll- und Teilzeitbeschäftigungszeiten der letzten 36 Monate jeweils anteilig bei der Ermittlung der Abfindung berücksichtigt werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 100300 /375 |
| Textauszug 35 von 54 | « vorheriger | nächster » |